
Nach einem Unfall auf einem Parkplatz oder einer durch einen Stein beschädigten Windschutzscheibe kommt die Reparaturrechnung. Ihre Versicherung übernimmt einen Teil, aber ein Betrag bleibt Ihnen selbst überlassen: das ist die Selbstbeteiligung. Bei der Macif variiert dieser Selbstbehalt je nach betroffener Garantie, gewähltem Tarif und manchmal sogar dem Fahrer am Steuer zum Zeitpunkt des Schadens. Diese Mechanismen zu verstehen, hilft, böse Überraschungen bei einer Entschädigung zu vermeiden.
Vertragliche Selbstbeteiligung und gesetzliche Selbstbeteiligung: zwei unterschiedliche Logiken
Bevor Sie sich die Beträge ansehen, müssen Sie zwei Arten von Selbstbeteiligung unterscheiden, die in einem gleichen Autovertrag koexistieren können.
Die vertragliche Selbstbeteiligung wird vom Versicherer in den besonderen Bedingungen frei festgelegt. Das ist die, die Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses verhandeln. Sie gilt für die meisten Garantien (Allgefahren, Diebstahl, Glasbruch).
Die gesetzliche Selbstbeteiligung hingegen ist durch die Vorschriften vorgeschrieben. Sie tritt in bestimmten Fällen in Kraft, wie bei Naturkatastrophen. Ihr Betrag ist durch das Versicherungsrecht geregelt, und weder Sie noch die Macif können ihn ändern.
Warum ist diese Unterscheidung wichtig? Weil Sie im Falle einer Naturkatastrophe die gesetzliche Selbstbeteiligung nicht zurückkaufen oder streichen können, auch wenn Ihr Vertrag eine Rückkaufoption für die vertragliche Selbstbeteiligung vorsieht. Es sind zwei separate Mechanismen. Viele Versicherte entdecken diese Feinheit im Schadensfall, wenn es zu spät ist, um zu handeln.
Um im Detail den Betrag der Macif-Autoversicherung Selbstbeteiligung je nach Garantie zu konsultieren, müssen Sie sich auf die besonderen Bedingungen Ihres eigenen Vertrags beziehen, da die Beträge von Versicherter zu Versicherter variieren.

Selbstbeteiligung bei Glasbruch Macif: Reparatur oder Austausch, der Unterschied in der Behandlung
Der Glasbruch ist der häufigste Schadensfall in der Kfz-Versicherung. Bei der Macif wie bei den meisten Versicherern hängt die Kostenübernahme von der Art des Eingriffs ab.
Wenn ein Schaden an der Windschutzscheibe einfach repariert werden kann (Harzinjektion), wird die Reparatur oft ohne Selbstbeteiligung übernommen. Die Kosten sind für den Versicherer gering, und die Operation erhält die Originalscheibe.
Im Gegensatz dazu, wenn die Windschutzscheibe vollständig ersetzt werden muss, gilt eine Selbstbeteiligung oder ein spezifischer Eigenanteil. Der Unterschied in der Behandlung kann je nach Fahrzeug mehrere Hundert Euro betragen. Moral: Lassen Sie einen Schaden schnell reparieren, bevor er sich ausbreitet, um sowohl einen teuren Austausch als auch eine höhere Selbstbeteiligung zu vermeiden.
Fahrzeugverleih und Gelegenheitsfahrer: eine oft ignorierte erhöhte Selbstbeteiligung
Sie leihen Ihr Auto einem Freund oder einem Familienmitglied für ein Wochenende. Ein Unfall passiert. Wer zahlt die Selbstbeteiligung?
Bei der Macif kann die Selbstbeteiligung erhöht werden, wenn der Fahrer am Steuer nicht der im Vertrag benannte Hauptfahrer ist. Diese Erhöhung ist in den Vertragsklauseln vorgesehen, wird jedoch oft bei Abschluss übersehen.
Konkret gibt es zwei Situationen:
- Der Gelegenheitsfahrer ist im Vertrag angegeben: die Standard-Selbstbeteiligung gilt, ohne Aufschlag im Schadensfall.
- Der Gelegenheitsfahrer ist nicht angegeben: die Selbstbeteiligung kann erhöht werden, sogar die Entschädigung kann gemäß den Vertragsbedingungen reduziert werden.
- Das Fahrzeug wird an einen nicht benannten jungen Fahrer verliehen: die Erhöhung kann aufgrund des Risikoprofils noch signifikanter sein.
Überprüfen Sie vor der Schlüsselübergabe die Bedingungen für den Fahrzeugverleih in Ihren besonderen Bedingungen. Einen Zweitfahrer zum Vertrag hinzuzufügen, kostet oft weniger, als eine erhöhte Selbstbeteiligung nach einem Schadensfall zu zahlen.

Rückkauf der Selbstbeteiligung Macif: den Eigenanteil bei bestimmten Schäden streichen
Die Macif bietet eine Option zum Rückkauf der Selbstbeteiligung in ihren Autoverträgen an. Das Prinzip ist einfach: Gegen eine zusätzliche Prämie reduzieren oder streichen Sie die Selbstbeteiligung für bestimmte Garantien.
Warum diese Option in Betracht ziehen? Wenn Sie Ihr Fahrzeug täglich in städtischen Gebieten nutzen, steigt die Wahrscheinlichkeit für kleinere Schäden (Unfälle, Glasbruch, Parkschäden). Ohne Rückkauf der Selbstbeteiligung erzeugt jeder kleine Schaden einen Eigenanteil, der sich über ein Jahr hinweg erheblich summieren kann und die Kosten der Option weit übersteigen kann.
Im Gegensatz dazu, wenn Sie wenig fahren oder Ihr Fahrzeug in einer geschlossenen Garage parkt, stellt der Rückkauf der Selbstbeteiligung einen Aufpreis dar, der nicht immer gerechtfertigt ist. Die Berechnung hängt von Ihrer tatsächlichen Nutzung ab.
Was der Rückkauf der Selbstbeteiligung nicht abdeckt
Achtung: Der Rückkauf der Selbstbeteiligung hebt die gesetzliche Selbstbeteiligung nicht auf (Naturkatastrophen zum Beispiel). Er bezieht sich ausschließlich auf die vertragliche Selbstbeteiligung, die in Ihren besonderen Bedingungen definiert ist. Wenn Ihr Fahrzeug bei einer als Naturkatastrophe eingestuften Überschwemmung beschädigt wird, gilt der gesetzliche Eigenanteil trotz des Rückkaufs.
Lesen Sie Ihre besonderen Bedingungen: das einzige verlässliche Dokument
Die Selbstbeteiligungsbeträge, die auf Vergleichsseiten oder in Foren angegeben werden, spiegeln nicht Ihre persönliche Situation wider. Bei der Macif hängt der genaue Betrag von mehreren Parametern ab:
- Der gewählten Tarif (Ökonomisch, Erweitert, Schützend oder Komfort), wobei jede Stufe unterschiedliche Selbstbeteiligungen bietet.
- Der betroffenen Garantie: Diebstahl, Glasbruch, Allgefahren, Brand.
- Den gewählten Optionen, insbesondere dem Rückkauf der Selbstbeteiligung.
- Dem Profil des Hauptfahrers und der angegebenen Fahrer.
Nur Ihre besonderen Bedingungen geben den genauen Betrag Ihrer Selbstbeteiligung für jede Garantie an. Dieses Dokument, das bei Abschluss ausgehändigt wird und in Ihrem persönlichen Macif-Bereich verfügbar ist, beschreibt Punkt für Punkt, was im Schadensfall zu Ihrem Eigenanteil gehört.
Ein Autovertrag beschränkt sich nicht auf den Betrag der Jahresprämie. Die Selbstbeteiligung bestimmt, was Sie tatsächlich zahlen, wenn ein Schaden eintritt. Zwei Angebote zu vergleichen, ohne die Selbstbeteiligungen zu betrachten, ist wie zwei Preise zu vergleichen, ohne die Etiketten zu lesen.